Das Verkehrslexikon

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Blutprobe und Atemalkoholtest: So wird Alkohol nachgewiesen




Wenn die Polizei bei einer Verkehrskontrolle den Verdacht hat, dass Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren sind, muss sie diesen Verdacht mit Beweisen untermauern. Dafür stehen verschiedene Testverfahren zur Verfügung, die jedoch eine sehr unterschiedliche rechtliche Bedeutung haben. Während ein erster Atemalkoholtest vor Ort lediglich als Indiz dient, ist allein die Analyse einer Blutprobe im Labor als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) zulässig.

Die Art des Nachweises entscheidet maßgeblich darüber, ob Ihr Verhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird. Die Konsequenzen unterscheiden sich erheblich und reichen von einem Bußgeld mit Fahrverbot bis hin zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese Seite erklärt Ihnen die verschiedenen Messmethoden, Ihre Rechte und Pflichten während der Kontrolle und welche Verteidigungsansätze bei Fehlern im Verfahren bestehen.

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Der Atemalkoholtest: Freiwilliger Vortest und beweissichere Messung


Das erste Mittel, das die Polizei bei einem Anfangsverdacht einsetzt, ist in der Regel ein Atemalkohol-Vortestgerät. Die Teilnahme an diesem Test ist für Sie vollständig freiwillig. Sie sind nicht verpflichtet, in das Handgerät zu pusten, und eine Weigerung darf rechtlich nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. In der Praxis führt eine Verweigerung jedoch fast immer dazu, dass die Beamten von einem stärkeren Verdacht ausgehen und eine Blutentnahme anordnen, um einen gerichtsverwertbaren Beweis zu erhalten.

Zu unterscheiden ist dieser freiwillige Vortest von der beweissicheren Atemalkoholmessung auf einem stationären, geeichten Gerät (z. B. Dräger Alcotest 7110 Evidential). Dieses Verfahren, bei dem zwei Messungen im Abstand von wenigen Minuten durchgeführt werden, ist rechtlich nur als Beweismittel für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG zulässig. Der Grenzwert liegt hier bei 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration (AAK). Für die Feststellung einer Verkehrsstraftat, deren Promillegrenzen sich auf die Blutalkoholkonzentration (BAK) beziehen (z. B. 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit), ist diese Messung ungeeignet. Eine Umrechnung von AAK in BAK ist gesetzlich unzulässig.

Für eine mögliche Verteidigung ist es wichtig zu wissen, dass die Ergebnisse des Vortestgeräts oft ungenau sind. Weicht der Wert des Vortests erheblich von dem später im Blut festgestellten Wert ab, kann dies ein Ansatzpunkt sein, um die polizeilichen Maßnahmen oder die Beobachtungen der Beamten in Zweifel zu ziehen. Notieren Sie sich daher, falls möglich, den Ihnen mitgeteilten Wert des ersten Tests.

Alkohol- und Drogennachweis

BeweismittelBedeutung
Atemalkoholtest (Vortest)freiwillig; Ergebnis ist im Strafverfahren kein Beweis, nur Anlass für die Blutprobe
Blutentnahme (§ 81a StPO)Anordnung durch Polizei seit 2017 ohne Richter zulässig; darf nicht verweigert werden; Arzt entnimmt
Rückrechnungab 2 Stunden nach Trinkende 0,1 ‰ pro Stunde zugunsten der Tatzeit-BAK; bei Schuldfähigkeit 0,2 ‰ pro Stunde plus 0,2 ‰ Zuschlag
NachtrunkBehauptung muss konkret und nachprüfbar sein (Begleitstoffanalyse); oft widerlegbar
Drogenvortest (Urin/Speichel)freiwillig; nur Blutprobe ist beweiskräftig (THC-Wert in ng/ml Blutserum)
Doppelblutentnahmebei Zweifeln am Trinkende: zwei Proben im Abstand von ca. 30 Minuten zur Phasenbestimmung

Die Blutprobe: Anordnung, Durchführung und ärztliches Protokoll


Die Blutentnahme nach § 81a der Strafprozessordnung (StPO) ist das Standardverfahren, um eine Alkohol- oder Drogenkonzentration im Blut beweissicher festzustellen. Anders als beim Atemtest sind Sie verpflichtet, diese Maßnahme zu dulden. Widerstand gegen die Blutentnahme ist strafbar und kann mit körperlichem Zwang durchgesetzt werden. Die Entnahme selbst muss zwingend von einem Arzt durchgeführt werden, um gesundheitliche Risiken auszuschließen und die korrekte Durchführung zu gewährleisten.

Eine wesentliche Änderung im Verfahren trat am 24. August 2017 in Kraft. Seitdem ist für die Anordnung einer Blutentnahme bei Verdacht auf bestimmte Verkehrsdelikte wie Trunkenheit im Verkehr (§§ 316, 315c StGB) oder eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) keine richterliche Anordnung mehr erforderlich. Gemäß § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO dürfen Polizeibeamte die Entnahme selbst anordnen, wenn der Verdacht auf eine solche Tat besteht. Dies beschleunigt das Verfahren erheblich.

Neben der reinen Blutentnahme hat der Arzt eine weitere wichtige Aufgabe: Er erstellt ein Protokoll über Ihren körperlichen Zustand. Darin werden sogenannte Ausfallerscheinungen dokumentiert, etwa durch Beobachtung Ihres Gangs, Ihrer Sprache, der Pupillenreaktion oder durch kleine Tests wie den Finger-Nase-Versuch. Dieses ärztliche Protokoll ist ein entscheidendes Beweismittel, insbesondere im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit (unter 1,1 Promille), wo neben dem Alkoholwert auch konkrete Fahrfehler oder eben solche Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden müssen.

Analyse im Labor: BAK-Bestimmung und Rückrechnung


Nach der Entnahme wird die Blutprobe in einem rechtsmedizinischen Institut analysiert. Die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) erfolgt durch ein doppeltes und vierfaches Prüfverfahren. Es kommen zwei unterschiedliche wissenschaftliche Methoden zum Einsatz (das ADH-Verfahren und die Gaschromatographie), und aus der Probe werden mindestens vier Einzelwerte ermittelt. Der daraus gebildete Mittelwert ist der finale Beweiswert. Ein pauschaler Sicherheitsabschlag, wie er früher üblich war, wird von diesem präzise ermittelten Wert nicht mehr abgezogen.

Da zwischen dem Tatzeitpunkt (der Fahrt) und der Blutentnahme Zeit vergeht, in der der Körper Alkohol abbaut, muss der Wert auf die Tatzeit zurückgerechnet werden. Beginnt die Berechnung zwei Stunden nach dem Trinkende, wird zugunsten des Beschuldigten von einer minimalen Abbaurate von 0,1 Promille pro Stunde ausgegangen. Liegt der gemessene Wert beispielsweise zwei Stunden nach der Fahrt bei 1,0 Promille, wird für die Tatzeit von mindestens 1,2 Promille ausgegangen. Für die Frage der Schuldfähigkeit wird sogar mit 0,2 Promille pro Stunde plus einem einmaligen Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille gerechnet. Innerhalb der ersten zwei Stunden nach Trinkende (der sogenannten Anflutungsphase) findet keine Rückrechnung statt; hier gilt der gemessene Wert.

Die korrekte Dokumentation des Trinkendes und der Entnahmezeit ist für die Rückrechnung essenziell und ein häufiger Punkt für die anwaltliche Verteidigung. Falsche oder ungenaue Angaben im Polizeibericht können zu einer fehlerhaften Berechnung der Tatzeit-BAK führen. Es ist daher ratsam, ohne anwaltlichen Rat keine Angaben zum Trinkende zu machen.

Die Nachtrunkbehauptung: Ein riskantes Verteidigungsmanöver


Eine gelegentlich versuchte Verteidigungsstrategie ist die sogenannte Nachtrunkbehauptung. Der Beschuldigte gibt an, den relevanten Alkohol erst nach der Fahrt und vor der polizeilichen Kontrolle getrunken zu haben. Damit eine solche Behauptung überhaupt vom Gericht geprüft wird, muss sie sehr konkret und plausibel sein: Sie müssen genau angeben, was (z.B. Bier, Wein, Schnaps), wie viel und über welchen Zeitraum Sie nach der Fahrt getrunken haben wollen.

Die Ermittlungsbehörden haben wirksame Methoden, um eine solche Behauptung zu überprüfen. Mittels einer Begleitstoffanalyse (Gaschromatographie) kann das Labor feststellen, welche Art von Alkohol (z.B. aus Bier oder Obstbrand) konsumiert wurde, da diese unterschiedliche Begleitstoffe wie Methanol oder Propanol enthalten. Stimmt das Ergebnis nicht mit Ihren Angaben überein, ist die Behauptung widerlegt. Eine weitere Methode ist die Doppelblutentnahme: Hier werden zwei Proben im Abstand von etwa 30 Minuten entnommen. Steigt der BAK-Wert zwischen den Proben an, stützt dies eine Nachtrunkbehauptung. Fällt er, spricht dies dagegen.

Aufgrund der wissenschaftlichen Überprüfbarkeit ist die Nachtrunkbehauptung ein hohes Risiko. Wird sie widerlegt, verlieren Sie jegliche Glaubwürdigkeit vor Gericht, was sich negativ auf das Strafmaß auswirken kann. Diese Strategie sollte daher nur in Betracht gezogen werden, wenn sie der Wahrheit entspricht und mit einem erfahrenen Verteidiger abgesprochen ist.

Nachweis von Drogen und Medikamenten


Besteht der Verdacht auf Drogen- oder Medikamenteneinfluss, ist das Vorgehen ähnlich wie bei Alkohol. Die Polizei kann Ihnen freiwillige Vortests anbieten, etwa mittels Urin-, Speichel- oder Schweißproben. Auch hier gilt: Sie sind zur Teilnahme nicht verpflichtet, und die Ergebnisse dieser Tests sind im Gerichtsverfahren kein Beweismittel. Sie dienen lediglich dazu, den Anfangsverdacht zu erhärten und eine Blutprobe zu rechtfertigen.

Der einzig gerichtsverwertbare Nachweis für Drogenkonsum ist die Analyse einer Blutprobe. Im Labor wird das Blutserum auf die relevanten Wirkstoffe und deren Abbauprodukte untersucht. Bei Cannabis sind dies beispielsweise THC (der psychoaktive Wirkstoff), THC-COOH (ein Abbauprodukt) und 11-OH-THC. Bei Kokainkonsum wird nach Benzoylecgonin gesucht. Die gemessenen Konzentrationen in Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) sind entscheidend für die rechtliche Bewertung.

Ein wichtiger Ansatzpunkt für die Verteidigung ist der Faktor Zeit. Insbesondere der psychoaktive THC-Wert im Blut sinkt nach dem Konsum sehr schnell ab. Ein langer Zeitraum zwischen der Verkehrskontrolle und der Blutentnahme kann daher dazu führen, dass der zur Tatzeit relevante Wert nicht mehr sicher festgestellt werden kann. Eine lückenlose und korrekte Dokumentation der Zeitabläufe durch die Polizei ist hier für eine erfolgreiche Verteidigung von entscheidender Bedeutung.

Kosten, Folgen und Verteidigungsansätze


Eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt hat weitreichende Konsequenzen, die auf anderen Seiten dieses Ratgebers detailliert beschrieben werden. Dazu gehören eine Geldstrafe, die in Tagessätzen bemessen wird (§ 40 StGB), sowie die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister. Gemäß Anlage 13 der FeV werden bei einer Verurteilung mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte, ansonsten 2 Punkte eingetragen. Eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird zwar nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG), ist aber dauerhaft im Bundeszentralregister vermerkt.

Die Kosten für die Blutentnahme und die labortechnische Analyse, die sich meist auf 100 bis 200 Euro belaufen, müssen im Falle einer Verurteilung vom Betroffenen getragen werden. Sie werden als Teil der Verfahrenskosten in Rechnung gestellt.

Die Verteidigung konzentriert sich oft auf formale Fehler im Ermittlungsverfahren. Mögliche Ansatzpunkte sind eine fehlende oder falsche Dokumentation der Entnahmezeit oder des von Ihnen angegebenen Trinkendes, eine mögliche Verwechslung von Blutproben im Labor oder die Entnahme durch eine nicht-ärztliche Person. Auch Widersprüche zwischen dem ärztlichen Protokoll zu den Ausfallerscheinungen und dem Bericht der Polizeibeamten können die Beweisführung der Anklage schwächen. Ein reiner Formfehler bei der Anordnung der Blutprobe führt jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen zu einem Beweisverwertungsverbot.

Praxistipp: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zum Trinkverlauf oder zur Konsummenge, bevor Sie nicht mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt gesprochen haben.

Häufige Fragen


Muss ich dem Atemalkohol-Vortest an der Straße zustimmen?
Nein, die Teilnahme am Vortest mit dem Handgerät ist freiwillig. Eine Weigerung darf nicht gegen Sie verwendet werden, führt aber in der Regel zur Anordnung einer Blutprobe, wenn der Anfangsverdacht bestehen bleibt.

Kann ich eine Blutentnahme verweigern?
Nein, die Blutentnahme ist eine prozessuale Zwangsmaßnahme nach § 81a StPO. Sie müssen die Entnahme durch einen Arzt dulden. Aktiver Widerstand ist strafbar und kann mit Zwang durchgesetzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen AAK und BAK?
AAK steht für Atemalkoholkonzentration (in mg/l) und ist nur als Beweis für eine Ordnungswidrigkeit ab 0,25 mg/l zulässig. BAK steht für Blutalkoholkonzentration (in Promille) und ist das alleinige Beweismittel für Verkehrsstraftaten. Eine Umrechnung der Werte ist rechtlich nicht erlaubt.

Wird vom gemessenen Blutwert ein Sicherheitsabschlag abgezogen?
Nein, bei der modernen Blutalkoholanalyse wird kein Sicherheitsabschlag mehr vorgenommen. Das Verfahren, bei dem aus mindestens vier Einzelmessungen mit zwei verschiedenen Methoden ein Mittelwert gebildet wird, gilt als so präzise, dass ein weiterer Abzug nicht erforderlich ist.

Was passiert, wenn ich behaupte, erst nach der Fahrt getrunken zu haben?
Diese 'Nachtrunkbehauptung' muss sehr detailliert sein, um überhaupt geprüft zu werden. Sie kann durch eine Begleitstoffanalyse oder eine Doppelblutentnahme wissenschaftlich widerlegt werden. Ist die Behauptung nachweislich falsch, schadet dies Ihrer Glaubwürdigkeit erheblich.

Wer bezahlt die Blutprobe?
Wird das Verfahren eingestellt oder endete es mit einem Freispruch, trägt die Staatskasse die Kosten. Im Falle einer Verurteilung werden Ihnen die Kosten der Blutprobe (ca. 100 bis 200 Euro) als Teil der Verfahrenskosten auferlegt.

Rechtsprechung zum Thema


OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 28.11.2023 - 3 ORs 26/23 - Begleitstoffanalyse
BayObLG, Beschluss vom 15.08.2023 - 203 StRR 317/23: Zur Rückrechnung der alkoholischen Beeinflussung aus der BAK bzw. der Hochrechnunh aus Angaben über Trinkzeiten und Trinkmengen
Bayerisches Oberstes Landgericht, Urteil vom 13.02.2023 - 203 StRR 455/22: Zum Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit bei Trunkenheit im Verkehr ohne bestimmte Blutalkoholkonzentration
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 14.10.2022 - 3 Ws (B) 253/22: 162 Ss 117/22 - Zum Atemalkoholtest mit dem Atemalkoholmessgerät Dräger Alcotest 9510 DE
Amtsgericht Zossen, Urteil vom 01.12.2016 - 10 Cs 483 Js 32839/15 (11/16): Tatrichterliche Feststellung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit bei Fehlen einer Blutprobe
KG Beschluss vom 03.03.2016 - 3 Ws (B) 106/16, 3 Ws (B) 106/16 - 122 Ss 30/16 - Atemalkohol

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