Das Verkehrslexikon
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Verkehrshindernisse
Verkehrshindernisse
Gliederung:
-
Allgemeines
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Einzeln „parkender“ Wohnwagenanhänger
Allgemeines:
Liegenbleiben von Fahrzeugen
Auffahren auf Hindernisse
Auffahren auf unbeleuchtete Hindernisse oder Fahrzeuge bei Dunkelheit
Rangierschaden - Fahren gegen „nicht sichtbares“ Hindernis
OLG Karlsruhe v. 16.07.2019:
Wer für Balanceübungen ein Gurtband („Slackline“) quer zum Verlauf eines für Fahrradfahrer zugelassenen Weges spannt, bereitet ein verkehrsgefährdendes Hindernis im Sinne der §§ 32 StVO, 315b StGB.
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Einzeln „parkender“ Wohnwagenanhänger:
BVerwG v. 16.11.1973:
Ein Wohnwagenanhänger nimmt nur dann als parkendes Fahrzeug am ruhenden Verkehr teil, wenn er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
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