| Punkt | Regel |
| Frist | 2 Wochen ab Zustellung |
| Adressat | die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat (nicht das Gericht) |
| Form | schriftlich (Brief/Fax) oder zur Niederschrift; E-Mail nur bei zugelassenem Zugang |
| Inhalt | Aktenzeichen, Name, "Ich lege Einspruch ein" - Begründung nicht nötig |
| Beschränkung | möglich, z.B. nur auf das Fahrverbot oder die Bußgeldhöhe |
| Rücknahme | bis zur Urteilsverkündung; nach Beginn der Hauptverhandlung mit Zustimmung der StA |
| Kosten bei Erfolg | Staatskasse trägt Verfahrenskosten und notwendige Auslagen |
| Kosten bei Misserfolg | Gerichtsgebühr 10 % der Geldbuße (mind. 55 €), Auslagen, eigener Anwalt |