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Vorlaufzeit bei veränderten Park- und Halteverboten - mobile Verbotsschilder




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Zur erforderlichen sog. Vorlaufzeit bei der Veränderung von Halt- oder Parkregelungen durch mobile Verkehrsschilder hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11.12.1996 - 11 C 15/95) bereits 1996 entschieden:

   "Der Verkehrsteilnehmer muss jedoch mit Situationen rechnen, die kurzfristig eine Änderung bestehender Verkehrsregelungen verlangen. Er kann deshalb nicht darauf vertrauen, dass ein zunächst erlaubtes Parken an einer bestimmten Stelle des öffentlichen Straßenraumes auch noch vier Tage später erlaubt ist. Bei einer solchen "Vorlaufzeit" ist es nicht unverhältnismäßig, also nicht von Verfassungs wegen verboten, das Abschlepp- und Kostenrisiko eines längerfristigen Parkens statt der Allgemeinheit demjenigen zuzuweisen, der die Sachherrschaft über das an der betreffenden Stelle geparkte Kraftfahrzeug hat und Vorsorge für den Fall einer Änderung der Verkehrsrechtslage treffen kann."


Aus dieser Vorgabe hat sich in der Praxis allgemein eine Vorlaufzeit von 72 Stunden (also 3 Tage) durchgesetzt.

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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Parken

Abschleppkosten allgemein

Kfz.-Umsetzungsgebühren

OVG Münster v. 23.05.1995:
Der Umstand, daß Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs angebracht worden sind, steht der Verhältnismäßigkeit des Abschleppens regelmäßig nicht entgegen, wenn zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen eine Frist von 48 Stunden verstrichen ist.

BVerwG v. 11.12.1996:
Die Festsetzung der Umsetzungsgebühren gegen einen Halter, der zunächst erlaubtermaßen geparkt hatte, ist rechtmäßig; die Vorlaufszeit hierfür beträgt 3 Tage (72 Stunden).

VG Berlin v. 05.12.2000:
Die vom Land Berlin geübte Verwaltungspraxis, den Halter/Fahrer eines Kfz, welches vor rechtzeitiger Aufstellung von Halteverbotszeichen abgestellt wurde, zu Umsetzungsgebühren heranzuziehen ist rechtmäßig. Eine Vorlaufzeit von 72 Stunden ist ausreichend; einem Fahrzeughalter ist es zuzumuten, Vorsorge für den Fall der Änderung der Verkehrsrechtslage zu treffen.

VG Braunschweig v. 01.09.2005:
Es ist verhältnismäßig, wenn ein haltverbotswidrig geparktes Kfz bei einem mobilen Haltverbotsschild nach einer Vorlaufzeit von 72 Stunden kostenpflichtig umgesetzt wird.

VG Köln v. 03.03.2008:
Abschleppmaßnahme sind unverhältnismäßig, wenn der Zeitraum zwischen dem (ggf. erneuten) Aufstellen der mobilen Haltverbotsschilder und dem Abschleppvorgang zu kurz bemessen war, so dass es nicht vertretbar ist, das Abschlepp- und Kostenrisiko für diese kurzfristige Veränderung der Sachlage dem Fahrzeugführer zuzuweisen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein- Westfalen, der das Gericht folgt, erfordern Maßnahmen - wie z.B. ein Umzug -, welche die Einrichtung eines Haltverbots notwendig machen, regelmäßig einen Vorlauf von 48 Stunden.

VG Bremen v. 13.08.2009:
Hat ein Verkehrsteilnehmer von demnächst zu erwartenden Parkeinschränkungen positive Kenntnis, ist die Einhaltung einer dreitägigen Vorlaufzeit nicht nötig. Erlangt der Verkehrsteilnehmer nach zunächst rechtmäßigem Parken Kenntnis von einem mobilen Haltverbot, muss er sein Fahrzeug aus dem Verbotsbereich entfernen.

VG Bremen v. 09.12.2010:
Die Wirksamkeit eines ordnungsgemäß aufgestellten oder angebrachten Verkehrszeichens hängt nicht von der subjektiven Kenntnisnahme des davon betroffenen Verkehrsteilnehmers ab. Demnach ist es unbeachtlich, wenn der Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug vor dem Aufstellen des Verkehrszeichens an der betroffenen Stelle abstellte, sofern bei der Aufstellung eine Vorlaufzeit von 72 Stunden eingehalten wurde.

VG Düsseldorf v. 20.08.2013:
Ein Verkehrsteilnehmer ist in Bezug auf Einschränkungen des Parkens und Haltens grundsätzlich verpflichtet, sich nach etwa vorhandenen Verkehrszeichen mit Sorgfalt umzusehen und sich über den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich eines (mobilen) Haltverbotsschilds zu informieren. Er muss den leicht einsehbaren Nahbereich auf das Vorhandensein verkehrsrechtlicher Regelungen überprüfen, bevor er sein Fahrzeug endgültig abstellt.

BVerwG v. 24.05.2018:
Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Haltverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde. Eine stundenscharfe Berechnung des Vorlaufs findet nicht statt.

BVerwG v. 24.05.2018:
Zur Vorlaufzeit von drei vollen Tagen für Haltverbotszeichen bei Abschleppkosten aus nachträglich eingerichteter Zone

BVerwG v. 06.04.2016:
Zur Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr und der Nachschaupflicht des Verkehrsteilnehmers

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 30.08.2024:
Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme bei Parken im temporären Halteverbot und Sichtbarkeit von Verkehrszeichen

OLG Hamm v. 06.04.2022:
Zur Haftung einer Stadt für das Aufstellen mobiler Verkehrsschilder durch ein Privatunternehmen zur Absicherung privater Bauarbeiten

Verwaltungsgericht Münster v. 16.09.2019:
Zur Verpflichtung der Behörde zur tatsächlichen Umsetzung angeordneter mobiler Haltverbotszonen für Versammlungen

Verwaltungsgericht Köln v. 14.03.2019:
Abschleppkosten bei Parkverstoß im mobilen Haltverbot; Sorgfaltspflichten des Fahrers bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.09.2016:
Zur Verhältnismäßigkeit von Abschleppkosten bei nachträglich aufgestellten Halteverbotsschildern nach 48 Stunden Frist

Verwaltungsgericht Köln v. 14.01.2016:
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme bei Verstoß gegen ein temporäres Haltverbot und der Kostenpflicht

Verwaltungsgericht Köln v. 06.08.2015:
Unwirksamkeit einer mobilen Haltverbotszone bei mangelnder Sichtbarkeit und fehlendem Zusammenhang der Verkehrszeichen

Verwaltungsgericht Köln v. 19.03.2015:
Zur Wirksamkeit eines temporären Haltverbots für Dauerparker und die Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.02.2014:
Anforderungen an mobile Haltverbotsbeschilderung und die 72-Stunden-Vorlaufzeit für Abschleppmaßnahmen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 22.01.2014:
Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen und Verwaltungsgebühren bei Halteverstoß; Anforderungen an die Vorlaufzeit.

Verwaltungsgericht Köln v. 16.01.2014:
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme bei Verstoß gegen mobiles Haltverbot und zur Pflicht zur Halterermittlung

Verwaltungsgericht Köln v. 07.03.2013:
Zur Erstattung von Abschleppkosten bei nachträglich verschobener oder unklarer Haltverbotsbeschilderung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 26.02.2013:
Zum Abschleppen eines Fahrzeugs aus einem temporären Haltverbot und der Kostentragung des Halters

Verwaltungsgericht Köln v. 29.09.2012:
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme bei Haltverbotsschildern mit unterschiedlichen zeitlichen Zusatzzeichen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 04.09.2012:
Zur Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen und der Erstattungsfähigkeit von Standkosten bei verspäteter Benachrichtigung

Verwaltungsgericht Köln v. 20.11.2008:
Wirksamkeit mobiler Haltverbotsbeschilderung bei Konflikt mit stationärer Parkerlaubnis und rechtswidrige Abschleppmaßnahme

Verwaltungsgericht Köln v. 20.11.2008:
Zur Rechtswidrigkeit einer Abschleppmaßnahme bei widersprüchlicher mobiler und stationärer Verkehrszeichenbeschilderung

Verwaltungsgericht Köln v. 25.10.2007:
Abschleppen in Ladezone: Beeinträchtigung der Funktion und keine Benachrichtigungspflicht des Halters

Verwaltungsgericht Münster v. 21.08.2007:
Zur Wirksamkeit eines Haltverbotszeichens bei Urlaubsabwesenheit des Fahrzeughalters und der Rechtmäßigkeit der Abschleppkosten

Verwaltungsgericht Aachen v. 18.04.2007:
Zur Wirksamkeit eines mobilen Haltverbots bei handschriftlicher Verlängerung der Befristung und Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme

VGH Baden-Württemberg v. 13.02.2007:
Abschleppen

Verwaltungsgericht Freiburg v. 05.04.2017:
Verkehrsschilder

OLG Köln v. 21.05.1993:
Parken und Halten

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 26.02.2019:
Verkehrsschilder

Verwaltungsgericht München v. 09.10.2025:
Behinderte Verkehrsteilnehmer

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 12.07.2016:
Verkehrszeichen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 16.03.2016:
Behinderte Verkehrsteilnehmer

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 16.07.2015:
Kfz-Umsetzungsgebühren

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 07.05.2015:
Verkehrsschilder

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 30.06.2011:
Anhänger

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 27.01.2015:
Verkehrsschilder

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