Das Verkehrslexikon
Verzugszinsen - Basiszinssatz
Verzugszinsen / Basiszinssatz
Gliederung:
Einleitung:
Befindet sich ein Schuldner - nach Fälligkeit der ihn gerichteten Forderung und Fristsetzung - im Verzug, so schuldet er dem Gläubiger in der Regel zusätzlich als Verzugsschaden auch eine Verzinsung des ausstehenden Hauptforderungsrestes.
Der Zinssatz beträgt für normale Verbindlichkeiten unter Nichtunternehmern (Verbrauchern) jeweils 5 % über dem sog. Basiszinssatz, der jeweils halbjährlich festgesetzt und veröffentlicht wird. Handelt es sich um nicht um Verbrauchergeschäfte (also meist um Handelsgeschäfte), dann beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
- nach oben -
Allgemeines:
jeweilige Höhe des Basiszinssatzes
- nach oben -