Das Verkehrslexikon

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Verwerfung des Einspruchs nach Zurückverweisung bei Nichterscheinen des Betroffenen




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines
-   Verschlechterungsverbot



Einleitung:


Bleibt der von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht nach § 73 Abs. 2 OWiG entbundene Betroffene in dieser ohne genügende Entschuldigung aus, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache auch dann zwingend durch Urteil nach § 74 Abs. 2 OWiG zu verwerfen, wenn in demselben Verfahren schon einmal ein (erstes) Verwerfungsurteil durch das Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen worden war.

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Allgemeines:


Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung und Säumnis des Betroffenen

Säumnis des Betroffenen bzw. Angeschuldigten in der Hauptverhandlung im OWi- oder Strafverfahren

Säumnis des Verteidigers in der Hauptverhandlung

OLG Hamm v. 02.11.2006:
Ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur der Rechtsfolgenausspruch eines Urteils mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben worden und erscheint der Betroffene in der neuen Hauptverhandlung nicht, so kommt eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht in Betracht.

OLG Celle v. 14.11.2011:
Der Senat ist - anders als das OLG Hamm (Beschluss vom 2. November 2006, 4 Ss OWi 742/06) - der Auffassung, dass das Amtsgericht den Einspruch eines nicht vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundenen Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid auch dann gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG verwerfen darf, wenn das vorangegangene Sachurteil vom Rechtsbeschwerdegericht nur im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben worden war, und legt die Sache daher zur Entscheidung der Rechtsfrage dem BGH vor.

OLG Hamm v. 22.03.2012:
Ein Verwerfungsurteil gem. § 74 Abs. 2 OWiG darf jedenfalls auch dann erlassen werden, wenn ein vorangegangenes Sachurteil vom Rechtsbeschwerdegericht insgesamt aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war, und das aufgehobene Urteil nicht zu Gunsten des Betroffenen von den Rechtsfolgen des Bußgeldbescheides abweicht.

BGH v. 18.07.2012:
Das Amtsgericht hat den Einspruch des nicht vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundenen und unentschuldigt ausgebliebenen Betroffenen auch dann nach § 74 Abs. 2 OWiG zu verwerfen, wenn das vorausgegangene Sachurteil vom Rechtsbeschwerdegericht nur im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zurückverwiesen worden war.

OLG Bamberg v. 24.10.2012:
Bleibt der von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht nach § 73 Abs. 2 OWiG entbundene Betroffene in dieser ohne genügende Entschuldigung aus, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache auch dann zwingend durch Urteil nach § 74 Abs. 2 OWiG zu verwerfen, wenn in demselben Verfahren schon einmal ein (erstes) Verwerfungsurteil durch das Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen worden war.

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Verschlechterungsverbot:


Das Verschlechterungsverbot

OLG Braunschweig v. 20.12.2001:
Das Verschlechterungsverbot des StPO § 358 Abs 2 S 1 iVm OWiG § 79 Abs 3 S 1 gilt auch nach einem Prozessurteil, in dem eine Sachentscheidung nicht ergangen ist, dh (hier) nach einem Urteil durch das der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Terminssäumnis des Betroffenen verworfen worden ist, für das weitere Verfahren nach der Einlegung der Rechtsbeschwerde.

OLG Jena v. 02.06.2003:
Im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt das Verschlechterungsverbot. Dieses erstreckt sich auch auf das Verfahren nach Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.

OLG Hamm v. 12.08.2004:
Ist das Urteil des Amtsgerichts auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin aufgehoben worden, stellt es einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot dar, wenn in der neuen Hauptverhandlung zwar die Geldbuße herabgesetzt, aber erstmalig ein Fahrverbot gegen den Betroffenen verhängt wird.

OLG Karlsruhe v. 30.08.2010:
Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 S. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG hinsichtlich der Rechtsfolgen (hier: einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung) gilt auch für ein Urteil, mit dem der Einspruch des Betroffenen gegen einen Bußgeldbescheid wegen Terminssäumnis nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen wurde, für das weitere Verfahren nach Einlegung Rechtsbeschwerde und Urteilsaufhebung.

KG v. 13.03.2020:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

Amtsgericht Köln v. 25.10.2022:
Keine Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzung zur Beseitigung der Verzichtswirkung bei verspätetem Wiedereinsetzungsantrag nach Rechtsbeschwerde

OLG Düsseldorf v. 03.02.2022:
Zur Versagung der Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung

BayObLG v. 08.09.2021:
Anforderungen an die Darlegung einer krankheitsbedingten Entschuldigung des Betroffenen in der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWi

OLG Düsseldorf v. 25.04.2017:
Zur Unzulässigkeit einer Gehörsrüge bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Verteidigers ("Gehörsrügefalle")

OLG Köln v. 14.06.2024:
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der OWi-Hauptverhandlung und Versagung rechtlichen Gehörs

BayObLG v. 01.08.2025:
Verwerfung des Einspruchs trotz rechtzeitigem Entbindungsantrag vom persönlichen Erscheinen des Betroffenen

BayObLG v. 02.04.2024:
Zur fehlerhaften Einspruchsverwerfung bei unterbliebener Entscheidung über den Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen

BayObLG v. 25.04.2022:
Fortwirkung der Entbindung von der Erscheinenspflicht bei Terminsverlegung im OWi-Verfahren

OLG Düsseldorf v. 31.05.2022:
Zur Rechtzeitigkeit eines Entbindungsantrags bei kurzfristiger beA-Übermittlung an das zentrale EGVP vor dem Hauptverhandlungstermin

Amtsgericht Schmallenberg v. 15.02.2022:
Zum unentschuldigten Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei Terminsverschiebung

OLG Düsseldorf v. 03.01.2022:
Zur Kurzbegründung eines Verwerfungsurteils und der Rüge einer fehlenden Ladung im Rechtsbeschwerdeverfahren

BayObLG v. 25.08.2021:
Zur unzulässigen Einspruchsverwerfung bei Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen

OLG Düsseldorf v. 15.07.2020:
Zur Begründung der Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG bei vorgebrachten Entschuldigungsgründen

BayObLG v. 02.02.2023:
Zur Verwerfung des Einspruchs bei unberücksichtigt gebliebenem Terminsverlegungsgesuch des Verteidigers und Verletzung des rechtlichen Gehörs

OLG Hamm v. 04.06.2019:
Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs bei unberechtigter Einspruchsverwerfung

OLG Düsseldorf v. 15.07.2016:
Zur rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Entbindungsantrags vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung und der daraus folgenden Einspruchsverwerfung

OLG Hamm v. 17.06.2016:
Zur unzulässigen Verwerfung des Einspruchs bei Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen

OLG Düsseldorf v. 12.04.2016:
Zur Form des Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung

OLG Hamm v. 06.09.2011:
Zu den Begründungsanforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG

OLG Hamm v. 05.01.2010:
Zur unrechtmäßigen Ablehnung des Entbindungsantrags vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung und Verletzung rechtlichen Gehörs

OLG Hamm v. 02.01.2009:
Zur Erforderlichkeit der Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG bei Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleibens des Betroffenen

OLG Düsseldorf v. 06.03.2008:
Zur Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren

OLG Hamm v. 13.12.2007:
Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens des Betroffenen

OLG Hamm v. 31.10.2006:
Zur Einspruchsrücknahme im Bußgeldverfahren und deren Beachtlichkeit im Zulassungsverfahren der Rechtsbeschwerde

OLG Hamm v. 09.10.2006:
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Rechtsbeschwerdebegründung und Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Einspruchsverwerfung

OLG Hamm v. 15.01.2007:
Zur Darlegungspflicht bei Verfahrensrüge gegen die Ablehnung eines Entbindungsantrags vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

OLG Düsseldorf v. 15.02.2006:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

OLG Hamm v. 12.01.2006:
Zur Verwerfung des Einspruchs bei entbundenem Betroffenen und fehlendem Verteidiger in der Hauptverhandlung

KG v. 21.06.2018:
Entbindungsantrag

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