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Auffahrunfall oder Rückwärtsfahren bzw. -rollen?
Gliederung:
Einleitung:
Oftmals wird nach einem Unfall vom Hintermann das Vorliegen eines Auffahrunfalls mit der Behauptung bestritten, dass der Vordermann rückwärts gegen das hintere Fahrzeug gefahren oder dessen Fahrzeug rückwärts gegen das hintere Fahrzeug gerollt sei.
Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob dennoch der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis Anwendung findet und ob diese Behauptung vom Hintermann auch bewiesen werden muss.
Während dies von einigen so gesehen wird, geht die wohl herrschende Meinung bei einer solchen unbewiesenen Behauptungskonstellation von Schadensteilung aus.
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Weiterführende Links:
Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle
Auffahrunfall - Grundsätze
Auffahrunfälle und Anscheinsbeweis
Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kommt nur bei Heckschäden, nicht bei seitlichen Schäden, zur Anwendung.
Unterschreiten des nötigen Sicherheitsabstandes
Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Auffahrenden - aber nicht immer
Rückwärtsfahren bzw.- rollen des Vordermanns und Auffahrunfall - Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den Auffahrenden oder Schadensteilung?
Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden und Auffahrunfall
Auffahrunfall infolge Drittverschuldens
Zur Haftungsverteilung bei einem durch den Fehler eines Dritten verursachten Auffahrunfall
Auffahrunfälle auf der Autobahn
Kettenunfall - doppelter Auffahrunfall - Massenkaramboulagen
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Allgemeines:
OLG Köln v. 19.03.1986:
Keine Anwendung des gegen den Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweises, sondern Schadensteilung bei Streit über Rückwärtsfahren oder Auffahren an grün werdender Ampel.
LG Itzehoe v. 18.06.1996:
Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist auch dann anwendbar, wenn von ihm behauptet wird, das Vorderfahrzeug sei rückwärts gerollt.
LG Berlin v. 06.01.2000:
Der Anscheinsbeweis eines Auffahrens ist nicht schon dadurch zu entkräften, dass der Auffahrende einen Sachverhalt darlegt, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen, atypischen Geschehensablaufes ergibt. Er muss die der Typizität entgegenstehenden Tatsachen, hier ein eigenes Stillstehen oder ein Rückwärtsfahren des anderen Fahrzeugs, beweisen. Ein lediglich denkmöglicher, theoretischer Geschehensablauf, ohne dass sich im konkreten Fall Anhaltspunkte für die ernsthafte Möglichkeit eines vom gewöhnlichen abweichenden Verlaufs ergeben würden, reicht nicht aus. Die ernsthafte Möglichkeit eines Rückwärtsfahrens besteht nicht bereits deshalb, weil mit einem Kraftfahrzeug konstruktionsbedingt auch rückwärts gefahren werden kann. Die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufes besteht auch noch nicht, wenn es theoretisch möglich ist, dass beide Fahrzeug im Zeitpunkt der Kollision in einer gegenläufigen Bewegung gewesen sein können.
KG Berlin v. 06.12.2004:
Ein Sachverständiger kann ohne besondere Anhaltspunkte nicht feststellen, ob ein am Unfall beteiligtes Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt rückwärts gegen den Unfallgegner gerollt ist oder ob umgekehrt das andere Fahrzeug vorwärts fahrend gegen den Unfallgegner gestoßen ist. Kann weder die eine noch die andere Unfallvariante ausgeschlossen werden, ist eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.
OLG Hamm v. 15.04.2010:
Bleibt bei strittiger Schuldfrage unbewiesen, ob für einen Unfall ein Auffahren des hinteren Fahrzeugs oder ein Rückwärtsfahren bzw. Rückwärtsrollen des vorderen Fahrzeugs ursächlich war, findet der Anscheinsbeweis keine Anwendung und es findet Schadensteilung statt.
AG Wuppertal v. 26.01.2015:
Besteht an der Unfallstelle eine Steigung in Fahrtrichtung, kommt ein Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Auffahren des Hintermannes nicht in Betracht bzw. ist zumindest entkräftet.
AG Hamburg-St. Georg v. 16.07.2015:
Bleibt unklar, ob die Kollision durch eine Rückwärtsfahrt des Vorausfahrenden oder aber durch zu spätes Bremsen des nachfolgenden Fahrzeugs verursacht wurde, so ist nach den üblichen Beweislastgrundsätzen zu Lasten des Hintermanns von einem von ihm allein verschuldeten Auffahrunfall auszugehen.
AG Neuss v. 19.10.2015:
Ist die Fahrbahn an der Unfallstelle in Fahrtrichtung ansteigend, so kommt ein Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Auffahren des Hintermannes nicht in Betracht bzw. ist zumindest entkräftet.
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Tiefgaragenrampe:
OLG München v. 09.08.2012:
Rollt auf einer Tiefgaragenrampe mit einer Neigung von 15 Grad ein Fahrzeug beim Anfahren zurück und ist sachverständigerseits festgestellt, dass ein Zurück-Rollen auf einer solchen Rampe üblicherweise einen halben Meter nicht überschreitet, so ist der gegen den Führer des auf das zurück rollende Fahrzeug auffahrenden Kfz sprechende Anscheinsbeweis nicht widerlegt.
Amtsgericht Rheine v. 31.07.2025:
Parkplatzunfall: Alleinige Haftung des Rückwärtsfahrenden bei Kollision mit stehendem Fahrzeug
Amtsgericht Rheine v. 13.05.2024:
Zur Haftung bei Kollision zwischen stehendem und rückwärtsfahrendem Fahrzeug: Unabwendbarkeit des Unfalls für den Stehenden
OLG Hamm v. 24.09.2021:
Abkehr vom Anscheinsbeweis bei Rückwärtsfahrt nach Stillstand; Definition "anderer Verkehrsteilnehmer" (§§ 9 Abs. 5, 10 S. 1 StVO)
Landgericht Münster v. 14.02.2020:
Zum Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen: Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden und Beweislast für die Fahrzeugbewegung.
Landgericht Bonn v. 27.12.2019:
Alleinige Haftung des Auffahrenden bei Verkehrsunfall auf Parkplatz; Beweiswürdigung von Zeugenaussagen
Landgericht Düsseldorf v. 02.02.2017:
Beweislast beim Auffahrunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei behauptetem Ausparken
Landgericht Dortmund v. 09.04.2025:
Zur Haftung bei Kollision eines rückwärts fahrenden/einfahrenden Fahrzeugs mit einem stehenden Fahrzeug auf der Fahrbahn und Anscheinsbeweis.
Landgericht Bonn v. 06.06.2023:
Haftung bei Parkplatzunfall: Rückwärtsfahrender haftet zu 100% bei Kollision mit stehendem Fahrzeug
Amtsgericht Bonn v. 10.01.2023:
Haftung beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz: 100%ige Haftung des Auffahrenden bei Kollision mit stehendem Fahrzeug
OLG Köln v. 14.12.2020:
Gewillkürte Prozessstandschaft und deliktische Haftung bei Sicherungseigentum nach Verkehrsunfall
Amtsgericht Rheine v. 12.11.2020:
Schadenersatzansprüche nach Verkehrsunfall: Indizienbeweis der Unfallverursachung ohne Zeugen
Amtsgericht Offenburg v. 26.06.2026:
Zur alleinigen Haftung bei Kollision während Rückwärtsfahrt und Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO
Landgericht Wuppertal v. 19.07.2016:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen anfahrendem Taxi und rückwärtsfahrendem Pkw
Landgericht München v. 22.09.2023:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus benachbarten Waschboxen ausfahrender PKW
Landgericht Bielefeld v. 20.04.2021:
Zum Anscheinsbeweis bei Kollision mit rückwärtsfahrendem Fahrzeug und dessen Nichtanwendbarkeit bei Stillstand des anderen Fahrzeugs
Landgericht Köln v. 25.09.2020:
Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren bei Kollision mit einem ebenfalls rückwärtsfahrenden Fahrzeug
Amtsgericht Bottrop v. 21.08.2017:
Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge; Verweis auf Referenzwerkstatt
Amtsgericht Bocholt v. 13.08.2015:
Zur Berücksichtigung von Vorschäden bei einem Parkplatzunfall und der fehlenden Bezifferbarkeit neuer Schäden
Amtsgericht Dortmund v. 01.03.2013:
Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren auf Tankstellengelände bei Kollision nach kurzem Stillstand
Amtsgericht Wuppertal v. 07.07.2011:
Zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf verkehrsbedingt haltendes Fahrzeug nach Sachverständigengutachten
Amtsgericht Herne v. 24.03.2011:
Zurückrollen an Steigung als alleinige Unfallursache bei Auffahrunfall
Amtsgericht Gronau v. 27.09.2012:
Kollision beim Rückwärtsrangieren; Haftungsverteilung bei Betriebsgefahr eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs
Amtsgericht Dortmund v. 14.09.2010:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge auf einem Parkplatz
Landgericht Mönchengladbach v. 29.05.2009:
Zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf stehendes Fahrzeug und Berücksichtigung der Betriebsgefahr
Landgericht Bonn v. 30.06.2005:
Zur Haftungsquote bei unaufklärbarem Kollisionshergang zwischen vorwärts und/oder rückwärts fahrenden Fahrzeugen; Anscheinsbeweis
Amtsgericht Esslingen am Neckar v. 19.11.2004:
Beweis des ersten Anscheins
Amtsgericht Ulm v. 20.10.2005:
Anhängerkupplung
OLG Köln v. 20.10.2000:
Beweisantrag
OLG Hamm v. 26.06.2000:
Grundstücksausfahrt
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 13.01.2000:
Rückwärtsfahren
OLG Köln v. 25.11.1993:
"So-Nicht-Unfall"
Landgericht Hamburg v. 14.11.2022:
Anscheinsbeweis und Auffahrunfall
Landgericht Saarbrücken v. 20.01.2023:
Schrittgeschwindigkeit
Verwaltungsgericht Kassel v. 24.07.2024:
Alt für Neu
Amtsgericht Zeitz v. 14.10.2015:
Rückwärtsfahren
Landgericht Rottweil v. 07.02.2024:
130-Prozent-Grenze
Landgericht Saarbrücken v. 20.06.2024:
UPE-Aufschläge
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