Das Verkehrslexikon

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Auffahrunfall oder Rückwärtsfahren bzw. -rollen?




Gliederung:


- Einleitung
-   Weiterführende Links
- Allgemeines
- Tiefgaragenrampe



Einleitung:


Oftmals wird nach einem Unfall vom Hintermann das Vorliegen eines Auffahrunfalls mit der Behauptung bestritten, dass der Vordermann rückwärts gegen das hintere Fahrzeug gefahren oder dessen Fahrzeug rückwärts gegen das hintere Fahrzeug gerollt sei.

Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob dennoch der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis Anwendung findet und ob diese Behauptung vom Hintermann auch bewiesen werden muss.

Während dies von einigen so gesehen wird, geht die wohl herrschende Meinung bei einer solchen unbewiesenen Behauptungskonstellation von Schadensteilung aus.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle

Auffahrunfall - Grundsätze

Auffahrunfälle und Anscheinsbeweis

Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kommt nur bei Heckschäden, nicht bei seitlichen Schäden, zur Anwendung.

Unterschreiten des nötigen Sicherheitsabstandes

Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Auffahrenden - aber nicht immer

Rückwärtsfahren bzw.- rollen des Vordermanns und Auffahrunfall - Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den Auffahrenden oder Schadensteilung?

Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden und Auffahrunfall

Auffahrunfall infolge Drittverschuldens

Zur Haftungsverteilung bei einem durch den Fehler eines Dritten verursachten Auffahrunfall

Auffahrunfälle auf der Autobahn

Kettenunfall - doppelter Auffahrunfall - Massenkaramboulagen

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Allgemeines:


OLG Köln v. 19.03.1986:
Keine Anwendung des gegen den Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweises, sondern Schadensteilung bei Streit über Rückwärtsfahren oder Auffahren an grün werdender Ampel.

LG Itzehoe v. 18.06.1996:
Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist auch dann anwendbar, wenn von ihm behauptet wird, das Vorderfahrzeug sei rückwärts gerollt.

LG Berlin v. 06.01.2000:
Der Anscheinsbeweis eines Auffahrens ist nicht schon dadurch zu entkräften, dass der Auffahrende einen Sachverhalt darlegt, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen, atypischen Geschehensablaufes ergibt. Er muss die der Typizität entgegenstehenden Tatsachen, hier ein eigenes Stillstehen oder ein Rückwärtsfahren des anderen Fahrzeugs, beweisen. Ein lediglich denkmöglicher, theoretischer Geschehensablauf, ohne dass sich im konkreten Fall Anhaltspunkte für die ernsthafte Möglichkeit eines vom gewöhnlichen abweichenden Verlaufs ergeben würden, reicht nicht aus. Die ernsthafte Möglichkeit eines Rückwärtsfahrens besteht nicht bereits deshalb, weil mit einem Kraftfahrzeug konstruktionsbedingt auch rückwärts gefahren werden kann. Die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufes besteht auch noch nicht, wenn es theoretisch möglich ist, dass beide Fahrzeug im Zeitpunkt der Kollision in einer gegenläufigen Bewegung gewesen sein können.

KG Berlin v. 06.12.2004:
Ein Sachverständiger kann ohne besondere Anhaltspunkte nicht feststellen, ob ein am Unfall beteiligtes Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt rückwärts gegen den Unfallgegner gerollt ist oder ob umgekehrt das andere Fahrzeug vorwärts fahrend gegen den Unfallgegner gestoßen ist. Kann weder die eine noch die andere Unfallvariante ausgeschlossen werden, ist eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.

OLG Hamm v. 15.04.2010:
Bleibt bei strittiger Schuldfrage unbewiesen, ob für einen Unfall ein Auffahren des hinteren Fahrzeugs oder ein Rückwärtsfahren bzw. Rückwärtsrollen des vorderen Fahrzeugs ursächlich war, findet der Anscheinsbeweis keine Anwendung und es findet Schadensteilung statt.

AG Wuppertal v. 26.01.2015:
Besteht an der Unfallstelle eine Steigung in Fahrtrichtung, kommt ein Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Auffahren des Hintermannes nicht in Betracht bzw. ist zumindest entkräftet.

AG Hamburg-St. Georg v. 16.07.2015:
Bleibt unklar, ob die Kollision durch eine Rückwärtsfahrt des Vorausfahrenden oder aber durch zu spätes Bremsen des nachfolgenden Fahrzeugs verursacht wurde, so ist nach den üblichen Beweislastgrundsätzen zu Lasten des Hintermanns von einem von ihm allein verschuldeten Auffahrunfall auszugehen.

AG Neuss v. 19.10.2015:
Ist die Fahrbahn an der Unfallstelle in Fahrtrichtung ansteigend, so kommt ein Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Auffahren des Hintermannes nicht in Betracht bzw. ist zumindest entkräftet.

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Tiefgaragenrampe:


OLG München v. 09.08.2012:
Rollt auf einer Tiefgaragenrampe mit einer Neigung von 15 Grad ein Fahrzeug beim Anfahren zurück und ist sachverständigerseits festgestellt, dass ein Zurück-Rollen auf einer solchen Rampe üblicherweise einen halben Meter nicht überschreitet, so ist der gegen den Führer des auf das zurück rollende Fahrzeug auffahrenden Kfz sprechende Anscheinsbeweis nicht widerlegt.

Amtsgericht Rheine v. 31.07.2025:
Parkplatzunfall: Alleinige Haftung des Rückwärtsfahrenden bei Kollision mit stehendem Fahrzeug

Amtsgericht Rheine v. 13.05.2024:
Zur Haftung bei Kollision zwischen stehendem und rückwärtsfahrendem Fahrzeug: Unabwendbarkeit des Unfalls für den Stehenden

OLG Hamm v. 24.09.2021:
Abkehr vom Anscheinsbeweis bei Rückwärtsfahrt nach Stillstand; Definition "anderer Verkehrsteilnehmer" (§§ 9 Abs. 5, 10 S. 1 StVO)

Landgericht Münster v. 14.02.2020:
Zum Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen: Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden und Beweislast für die Fahrzeugbewegung.

Landgericht Bonn v. 27.12.2019:
Alleinige Haftung des Auffahrenden bei Verkehrsunfall auf Parkplatz; Beweiswürdigung von Zeugenaussagen

Landgericht Düsseldorf v. 02.02.2017:
Beweislast beim Auffahrunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei behauptetem Ausparken

Landgericht Dortmund v. 09.04.2025:
Zur Haftung bei Kollision eines rückwärts fahrenden/einfahrenden Fahrzeugs mit einem stehenden Fahrzeug auf der Fahrbahn und Anscheinsbeweis.

Landgericht Bonn v. 06.06.2023:
Haftung bei Parkplatzunfall: Rückwärtsfahrender haftet zu 100% bei Kollision mit stehendem Fahrzeug

Amtsgericht Bonn v. 10.01.2023:
Haftung beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz: 100%ige Haftung des Auffahrenden bei Kollision mit stehendem Fahrzeug

OLG Köln v. 14.12.2020:
Gewillkürte Prozessstandschaft und deliktische Haftung bei Sicherungseigentum nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Rheine v. 12.11.2020:
Schadenersatzansprüche nach Verkehrsunfall: Indizienbeweis der Unfallverursachung ohne Zeugen

Amtsgericht Offenburg v. 26.06.2026:
Zur alleinigen Haftung bei Kollision während Rückwärtsfahrt und Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO

Landgericht Wuppertal v. 19.07.2016:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen anfahrendem Taxi und rückwärtsfahrendem Pkw

Landgericht München v. 22.09.2023:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus benachbarten Waschboxen ausfahrender PKW

Landgericht Bielefeld v. 20.04.2021:
Zum Anscheinsbeweis bei Kollision mit rückwärtsfahrendem Fahrzeug und dessen Nichtanwendbarkeit bei Stillstand des anderen Fahrzeugs

Landgericht Köln v. 25.09.2020:
Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren bei Kollision mit einem ebenfalls rückwärtsfahrenden Fahrzeug

Amtsgericht Bottrop v. 21.08.2017:
Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge; Verweis auf Referenzwerkstatt

Amtsgericht Bocholt v. 13.08.2015:
Zur Berücksichtigung von Vorschäden bei einem Parkplatzunfall und der fehlenden Bezifferbarkeit neuer Schäden

Amtsgericht Dortmund v. 01.03.2013:
Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren auf Tankstellengelände bei Kollision nach kurzem Stillstand

Amtsgericht Wuppertal v. 07.07.2011:
Zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf verkehrsbedingt haltendes Fahrzeug nach Sachverständigengutachten

Amtsgericht Herne v. 24.03.2011:
Zurückrollen an Steigung als alleinige Unfallursache bei Auffahrunfall

Amtsgericht Gronau v. 27.09.2012:
Kollision beim Rückwärtsrangieren; Haftungsverteilung bei Betriebsgefahr eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs

Amtsgericht Dortmund v. 14.09.2010:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge auf einem Parkplatz

Landgericht Mönchengladbach v. 29.05.2009:
Zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf stehendes Fahrzeug und Berücksichtigung der Betriebsgefahr

Landgericht Bonn v. 30.06.2005:
Zur Haftungsquote bei unaufklärbarem Kollisionshergang zwischen vorwärts und/oder rückwärts fahrenden Fahrzeugen; Anscheinsbeweis

Amtsgericht Esslingen am Neckar v. 19.11.2004:
Beweis des ersten Anscheins

Amtsgericht Ulm v. 20.10.2005:
Anhängerkupplung

OLG Köln v. 20.10.2000:
Beweisantrag

OLG Hamm v. 26.06.2000:
Grundstücksausfahrt

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 13.01.2000:
Rückwärtsfahren

OLG Köln v. 25.11.1993:
"So-Nicht-Unfall"

Landgericht Hamburg v. 14.11.2022:
Anscheinsbeweis und Auffahrunfall

Landgericht Saarbrücken v. 20.01.2023:
Schrittgeschwindigkeit

Verwaltungsgericht Kassel v. 24.07.2024:
Alt für Neu

Amtsgericht Zeitz v. 14.10.2015:
Rückwärtsfahren

Landgericht Rottweil v. 07.02.2024:
130-Prozent-Grenze

Landgericht Saarbrücken v. 20.06.2024:
UPE-Aufschläge

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