Das Verkehrslexikon

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Das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde bei einmaligem Cannabiskonsum




Gliederung:


-  Allgemeines
-  Nur einmaliger Konsum ohne Verkehrsteilnahme
-  Nur einmaliger Konsum mit Verkehrsteilnahme
-  Sicherer einmaliger Konsum mit Verdacht auf gelegentlichen Konsum und Verkehrsteilnahme




Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Cannabis

Konsumgrade / Konsummuster bei Cannabis

Probierkonsum / Erstkonsum

VG Gelsenkirchen v. 27.05.2009:
Die Beweislast für die Behauptung, es habe sich nur um einen einmaligen Cannabiskonsum gehandelt, liegt beim Betroffenen, der die entsprechenden Umstände darlegen und die in Betracht kommenden Teilnehmer einer entsprechenden "Haschrunde" benennen muss.

OVG Koblenz v. 02.03.2011:
Nach einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss bedarf es der ausdrücklichen Berufung des Fahrerlaubnisinhabers auf einen Erstkonsum und der substantiierten und glaubhaften Darlegung der Einzelumstände dieses Konsums, um nicht von einem jedenfalls gelegentlichen Cannabiskonsum ausgehen zu können.

OVG Münster v. 11.03.2014:
Ob es nach einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss substantiierter und glaubhafter Darlegungen dazu bedarf, dass es sich um einen Erstkonsum gehandelt hat, um nicht doch von einem zumindest gelegentlichen Konsum ausgehen zu können, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten und bislang nicht höchstrichterlich entschieden. Mit Blick auf diese nicht geklärte rechtliche Ausgangslage würde die Verweigerung von Prozesskostenhilfe dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG zuwiderlaufen.

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Nur einmaliger Konsum ohne Verkehrsteilnahme:


BVerwG v. 05.07.2001:
Ein einmaliger Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt im Sinne des § 15 Abs. 2 StVZO a.F. allein keinen Anlass zu der Annahme, der Betroffene sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet.

OVG Weimar v. 28.08.2002:
Der Entzug der Fahrerlaubnis greift in die durch Art 2 Abs 1 GG verbürgte Handlungsfreiheit eines Fahrzeugführers dann ein, wenn er in keinem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs steht (hier: Anordnung eines Drogenscreenings anlässlich eines einmaligen Cannabiskonsums ohne Bezug zum Straßenverkehr).

OVG Weimar v. 03.03.2004:
Die Anordnung eines Drogenscreenings bei Verdacht eines einmaligen Cannabiskonsums ohne Bezug zum Straßenverkehr ist unverhältnismäßig (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung: vgl Beschluss vom 28. August 2002 - 2 EO 421/02 -).

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Nur einmaliger Konsum mit Verkehrsteilnahme:


Nachweis von fehlendem Trennvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme

BVerfG v. 24.06.1993:
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern.

OVG Koblenz v. 13.01.2004:
Ein Fahrerlaubnisinhaber hat ein Fahrzeug unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss geführt, wenn er zum einen objektiv unter Drogeneinfluss gestanden hat. Dies ist in Anknüpfung an den durch die Grenzwertkommission am 20. November 2002 festgesetzten Grenzwert der Fall, wenn der Fahrer 1,0 ng THC pro ml Blut bei der Fahrt aufgewiesen hat. Zum anderen ist zu verlangen, dass bei dem Fahrerlaubnisinhaber cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben können. Dies ist bei einem Blutbefund von 2,0 ng/ml THC gegeben, wenn der Betroffene bei der Kontrolle zwar eine normale Pupillenreaktion zeigt, jedoch sprunghaft sein Fahrzeug verlässt, redselig ist und einen aufgeregten Eindruck macht. Die Fahrerlaubnis ist dann ohne weitere Überprüfungsmaßnahmen zu entziehen.

OVG Schleswig v. 07.06.2005:
Das Ergebnis einer Verkehrskontrolle begründet regelmäßig auch die Annahme fehlender Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn die in der Blutprobe festgestellte Menge des festgestellten psychoaktiv wirkenden Stoffes THC mehr als 1 ng/ml beträgt, weil wegen der hohen Dunkelziffer ohne weiteres von gelegentlichem Konsum und fehlendem Trennvermögen auszugehen und daher die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

OVG Münster v. 07.02.2006:
Ist ein Fahrerlaubnisinhaber, der gelegentlich Cannabis konsumiert, nicht in der Lage, den Drogenkonsum und das Fahren zu trennen, so ist er nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet. Das lässt den Schluss zu, dass in diesen Fällen unmittelbar die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden kann. Allerdings ist nach Nr. 2 der Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV Grundlage der Beurteilung der Fahreignung in der Regel ein ärztliches und in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach Auffassung des Senats liegt ein Ausnahmefall, in dem die Fahrerlaubnis auch ohne vorherige Gutachtenanforderung entzogen werden kann, jedoch dann vor, wenn der Betroffene gelegentlich Cannabis konsumiert hat, und feststeht, dass er unter der Einwirkung dieser Droge - und sei es auch nur einmal - am Straßenverkehr teilgenommen hat (aktives THC 2,1 ng/ml; THC-COOH-Werts von 28,8 ng/ml).

OVG Schleswig v. 06.07.2007:
Eine MPU-Auflage setzt nicht voraus, das bereits ein regelmäßiger Konsum von Cannabis bzw. ein gelegentlicher Konsum nachgewiesen sein muss. Vielmehr kommt eine Begutachtung gerade nur bei Eignungszweifeln in Betracht, denn wenn die mangelnde Eignung bereits feststeht und ohne Hinzuziehung eines Gutachters über sie entschieden werden kann, ist die Fahrerlaubnis ohne Gutachtenanordnung unmittelbar zu entziehen. Eignungszweifel bestehen auch dann, wenn der Betroffene ca. eine Stunde nach der Fahrt nur etwas weniger als 1,0 ng/ml aktives THC im Blut hat.

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Sicherer einmaliger Konsum mit Verdacht auf gelegentlichen Konsum und Verkehrsteilnahme:


OVG Brandenburg v. 13.12.2004:
Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 14 Abs 1 S 4 FeV setzt die Feststellung einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis voraus. Ein insoweit bestehender Verdacht kann die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 FeV rechtfertigen.

VGH München v. 25.01.2016:
Ein einmaliger Konsum kann nur dann angenommen werden, wenn der Betreffende entweder erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurück liegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann und er aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis eingenommen hat. Dabei ist vor dem Hintergrund des äußert seltenen Falles, dass eine Person nach einem einmaligen Cannabiskonsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss.

VGH München v: 03.12.2018:
Ein einmaliger Cannabiskonsum bleibt, wenn er feststeht, auch bei einem Verstoß gegen das Trennungsgebot zunächst fahrerlaubnisrechtlich folgenlos, wenn keine weiteren Eignungsbedenken hinzukommen (vgl. Nrn. 9.2.1 und 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV).

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 03.06.2026:
Zur Anordnung eines MPU bei einmaligem Führen eines Kfz unter Cannabiseinfluss und erforderlichen Zusatztatsachen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.12.2025:
Zur MPU-Anordnung bei einmaliger Cannabis-Fahrt: Zusatztatsachen und mangelndes Trennungsvermögen

Verwaltungsgericht Münster v. 21.05.2025:
MPU-Anordnung bei einmaligem Verstoß gegen das Trennungsgebot nach neuem Cannabisgesetz unzulässig

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.02.2020:
Fahreignung bei Drogenkonsum und EU-Fahrerlaubnis: Erfordernis einer MPU trotz früherer Vorfälle

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.01.2019:
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabis-Erstauffälligkeit und Interessenabwägung im Eilverfahren

Oberverwaltungsgericht NRW v. 06.07.2018:
Zur Mitwirkungsobliegenheit bei behauptetem Erstkonsum von Cannabis im Straßenverkehr und Indizien für gelegentlichen Konsum

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.07.2017:
Unbewusster Cannabiskonsum eines Soldaten im privaten Umfeld: Keine Entlassung bei fehlender Nachahmungsgefahr

VGH München v. 20.05.2026:
Voraussetzungen für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) nach erstmaliger Cannabisfahrt

Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.03.2016:
Zur Annahme von willentlichem Cannabiskonsum und gelegentlichem Konsum bei positivem Drogennachweis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 16.02.2016:
Fahreignung bei Cannabiskonsum: Rückschluss auf gelegentlichen Konsum und Glaubhaftigkeit des erstmaligen Konsums bei 37-Jährigem

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.01.2016:
Prozesskostenhilfe bei ungeklärter Rechtsfrage zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums (THC-Grenzwert)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.06.2016:
Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlender Trennung zwischen Konsum und Fahren

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.02.2015:
Zur Glaubhaftigkeit eines einmaligen Cannabiskonsums bei hohem THC-Wert und langer Zeitspanne zwischen Konsum und Kontrolle

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.03.2014:
Fahrerlaubnisentzug: Kein Nachweis von gelegentlichem Cannabiskonsum bei glaubhaftem Erstkonsum

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.11.2014:
Zur Widerlegung des unbewussten oder einmaligen Cannabiskonsums durch hohe THC- und THC-COOH-Werte

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 19.12.2013:
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum: Unglaubhaftigkeit des Vortrags von einmaligem Konsum

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.12.2013:
Zur Annahme gelegentlichen Cannabiskonsums bei fehlender substantiierter Einlassung zum Erstkonsum und zur Mitwirkungsobliegenheit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 22.10.2013:
Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum: Anforderungen an die Begutachtungsanordnung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.08.2013:
Zur Beweiswürdigung bei behauptetem Erstkonsum von Cannabis nach Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss

Oberverwaltungsgericht NRW v. 26.03.2012:
Annahme gelegentlichen Cannabiskonsums bei fehlender glaubhafter Darlegung eines Erstkonsums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.10.2011:
Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums und fehlender Trennung von Konsum und Fahren

Verwaltungsgericht Minden v. 19.10.2011:
Zur sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei Fahren unter Cannabiseinfluss

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.02.2011:
Anforderungen an die Darlegung eines erstmaligen Cannabiskonsums im Zusammenhang mit einer Verkehrsteilnahme

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 18.10.2010:
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiseinfluss: Zweifel an einmaligem Konsum bei fehlender Plausibilität der Angaben

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.05.2010:
Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum: Zweifel an einmaligem Konsum bei widersprüchlichen Angaben

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.04.2010:
Fahrerlaubnisentzug wegen Drogenkonsums (Cannabis und Kokain) und Zweifel an einmaligem Konsum

Oberverwaltungsgericht NRW v. 12.03.2012:
Zur Annahme gelegentlichen Cannabiskonsums bei Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss ohne glaubhafte Darlegung eines Erstkonsums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 29.09.2009:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum und fehlender Trennung von Konsum und Fahren

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 01.07.2009:
Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum: Unglaubhaftigkeit des einmaligen Konsums und Passivrauchens

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.09.2008:
Zweifel an einmaligem Cannabiskonsum bei hohem THC-Wert und fehlender Trennung zum Straßenverkehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.04.2008:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholtem Fahren unter Cannabiseinfluss und fehlendem Trennungsvermögen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 01.08.2007:
Zur Unglaubhaftigkeit des erstmaligen Cannabiskonsums bei widersprüchlichen Angaben zur Trennung von Konsum und Fahren

VGH München v. 31.07.2019:
Fahreignung (Wiedererlangung)

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 23.02.2024:
Probierkonsum

Verwaltungsgericht Ansbach v. 10.01.2022:
Probierkonsum

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht v. 26.03.2015:
Probierkonsum

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 11.01.2002:
Cannabis am Steuer

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