OLG Koblenz v. 12.08.2005:
Von einem standardisierten Messverfahren kann nur dann gesprochen werden, wenn das Gerät von seinem Bedienungspersonal auch wirklich standardmäßig, d.h. in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs-/Gebrauchsanweisung verwendet wird, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch bei den ihm vorausgehenden Gerätetests.
OLG Hamm v. 15.05.2008:
Eine Geschwindigkeitsmessung kann nur dann als standardisiertes Verfahren anerkannt werden, wenn das Gerät vom Bedienungspersonal auch standardmäßig, d.h. in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs-/Gebrauchsanweisung verwendet worden ist, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei den ihm vorausgehenden Gerätetests.
OLG Celle v. 26.06.2009:
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für standardisierte Messverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten nur dann, wenn das Messgerät vom Bedienungspersonal auch standardmäßig, d. h. in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs- bzw Gebrauchsanweisung verwendet worden ist, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei den ihm vorausgehenden Funktionstests des Geräts.
AG Lübben v. 16.03.2010:
Das Messgerät ES 3.0 löst nach einem festgestellten Geschwindigkeitsverstoß die Fotodokumentation erst mit Verzögerung aus. Die Fotolinie, welche sich ca. 3 m hinter der Messlinie befindet, und auf die die Kamera auszurichten ist, soll daher sicherstellen, dass das gemessene Fahrzeug hinreichend deutlich fotografisch dokumentiert wird. Dies ermöglicht eine klare Zuordnung der Messung zu einem Fahrzeug, wenn mehrere Fahrzeuge in kurzem Abstand die Messlinie passieren. Das gemessene Fahrzeug befindet sich dann in der sogenannten „logischen Fotoposition". Diese ergibt sich aus der Fotolinie, der Position des abgebildeten Fahrzeuges und der gemessenen Geschwindigkeit. Fehlt die vom Hersteller in seiner Bedienungsanleitung geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie, ist der Betroffene freizusprechen.
OLG Düsseldorf v. 12.10.2011:
Die Einhaltung der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers ist bei Geräten zur Erfassung von Verkehrsverstößen in dem Sinne verbindlich, dass nur durch sie das hierdurch standardisierte Verfahren, das heißt ein bundesweit einheitliches, korrektes und erprobtes Vorgehen, sichergestellt ist. Kommt es im konkreten Einzelfall zu Abweichungen von der Gebrauchsanweisung, so handelt es sich nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren, sondern ein individuelles, das nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit und Genauigkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Das Gerät ist dann auch nicht mehr als ein geeichtes anzusehen, weil das im Eichschein verbriefte Prüfergebnis bezüglich der Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen keine Gültigkeit besitzt. Es liegen dann konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit von Messfehlern vor mit der Folge, dass das Gericht, wenn es die Verurteilung auf ein solches durch den Mangel eines Verstoßes gegen die Gebrauchsanweisung belastetes Messergebnis stützen will, dessen Korrektheit individuell zu überprüfen hat.
OLG Brandenburg v. 21.06.2012:
Die Grundsätze für so genannte standardisierte Messverfahren gelten nur dann, wenn das jeweilige Messgerät vom Bedienungspersonal auch standardmäßig, das heißt, im geeichten Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung verwendet worden ist, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei dem ihm vorausgegangenen Gerättest. Nur durch diesen Test kann mit der für eine spätere Verurteilung ausreichenden Sicherheit festgestellt werden, ob das Gerät in seiner konkreten Aufstellsituation tatsächlich mit der vom Richter bei standardisierten Messverfahren vorausgesetzten Präzision arbeitet und so eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt.
OLG Frankfurt am Main v. 12.04.2013:
Befindet sich die Bedienungsanleitung eines in Verwendung geratenen standardisierten Messverfahrens nicht bei der Gerichtsakte, ist das Tatgericht grundsätzlich nicht verpflichtet derartige Unterlagen vom Hersteller oder der Polizei auf Antrag der Verteidigung beizuziehen.
OLG Braunschweig v. 12.05.2014:
Wird einem Betroffenen vom Tatrichter die Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts versagt, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren regelmäßig vorzutragen, welche Tatsachen sich aus der Bedienungsanleitung hätten ableiten lassen und welche Konsequenzen sich für die Verteidigung hieraus ergeben hätten. Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen.
OLG Braunschweig v. 13.05.2014:
Wird im Zusammenhang mit durch das Gericht entgegen einem Antrag nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen die Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss die Rechtsbeschwerde substantiiert darlegen, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung in der Hauptverhandlung zu seiner Verteidigung vorgebracht hätte und welche Anstrengungen bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge unternommen wurden, um die Unterlagen zu erhalten (Anschluss an OLG Celle, Beschl. v. 28. März 2013, 311 SsRs 9/13). Im Zusammenhang mit einem abgelehnten Beweisantrag auf Einsichtnahme der Bedienungsanleitung gilt dies bei einer stationären Messstelle um so mehr, weil dort nicht ohne weiteres angenommen werden kann, dass nach der Ersteinrichtung und der regelmäßigen zu wiederholenden Eichung weitere Bedienungsschritte notwendig werden, die die erzielten Messergebnisse verfälschen könnten.
OLG Zweibrücken v. 07.01.2021:
Es verstößt gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens, wenn dem Betroffenen trotz eines entsprechenden vor der Hauptverhandlung gestellten Antrags die Gebrauchsanleitung für den Enforcement Trailer mit Poliscan Speed FM nicht zur Verfügung gestellt wird.
OLG Düsseldorf v. 22.07.2015:
Weder aus § 147 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG noch aus dem Gebot des fairen Verfahrens ergibt sich gegenüber dem Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung ein Recht des Betroffenen auf Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Daten der Geschwindigkeitsmessungen des Tattages, die lediglich andere Verkehrsteilnehmer betreffen, und auf Überlassung der Daten zur eigenen Auswertung.
AG Castrop-Rauxel v. 12.02.2016:
Ist eine im Verfahren zu prüfende Messsituation in der Bedienungsanleitung geregelt (hier: Messfeldrahmen über dem gemessenen Fahrzeug und einem nachfolgenden Fahrzeug im Messung-Ende-Bild), dann braucht das Gericht einem Beweisantrag der Verteidigung auf Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht nachzugehen. Die von der Verteidigung erhobene Rüge, die Verwaltungsbehörde habe willkürlich Messfotos genommen, um einen falschen Eindruck zu erwecken, ist solange unbeachtlich wie die Verteidigung nicht konkrete Anhaltspunkte benennt, aus denen sich die Willkür der Behörde ergibt oder sich diese aus der Akte ergeben.
Landgericht Wiesbaden v. 26.02.2020:
Kein Anspruch auf Herausgabe der gesamten Messreihe bei Rotlichtverstoß; Einsichtsrecht nur in die eigene Falldatei
Amtsgericht Dortmund v. 06.05.2025:
Zur fehlenden Zuordnungssicherheit einer Lasermessung (Riegl LR 90-235/P) bei lebhaftem Verkehr und großer Messentfernung
BayObLG v. 01.03.2024:
Zum Begriff des standardisierten Messverfahrens bei Geschwindigkeitsmessungen: Bedeutung des Messprotokolls und nachträgliche Plausibilitätsprüfung
Amtsgericht Minden v. 13.12.2018:
Zur Beweiswürdigung einer Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed bei fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
Amtsgericht Jülich v. 02.11.2018:
Zur Gültigkeit der Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 und der Notwendigkeit von Magnetfeldresistenzprüfungen
Amtsgericht Dortmund v. 20.09.2018:
Zur Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgerät Riegl LR90-235/P bei hoher Messentfernung und weiteren Fahrzeugen
OLG Hamm v. 22.06.2016:
Zur Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Geschwindigkeitsmessungen mit ESO ES 3.0 und individueller Messwertprüfung
OLG Düsseldorf v. 27.02.2019:
Standardisiertes Messverfahren (TraffiStar S 350): Ablehnung eines Beweisantrags und Rechtsbeschwerdezulassung
OLG Hamm v. 22.06.2017:
ProViDa: Keine Standardisierung bei manueller Weg-/Zeitberechnung; Erforderlichkeit detaillierter Urteilsfeststellungen
OLG Hamm v. 06.07.2016:
Zur Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren und zur Darlegungslast des Betroffenen
OLG Köln v. 27.09.2019:
Keine Rohmessdatenpflicht bei Geschwindigkeitsmessungen mit TraffiStar S 350; Ablehnung der Saarland-Rechtsprechung
Amtsgericht Mettmann v. 28.03.2017:
Zur Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 als semistationäre Anlage und deren Einordnung nach § 48 Abs. 2 S. 3 OBG NRW
Amtsgericht Mettmann v. 14.03.2017:
Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung; Anerkennung des Laserscanner-Messgeräts TraffiStar S350 als standardisiertes Messverfahren
OLG Hamm v. 07.02.2014:
Zur fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigengutachten bei Geschwindigkeitsmessung wegen hoher Selbstannullierungsrate des Messgeräts
OLG Düsseldorf v. 31.10.2013:
Verwertbarkeit von Messergebnissen bei Geschwindigkeitsmessungen trotz mangelnder Kenntnis der Funktionsweise des bauartzugelassenen Geräts
OLG Hamm v. 21.06.2012:
Kein „Vier-Augen-Prinzip“ bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät „Riegl FG 21-P“
Amtsgericht Detmold v. 04.02.2012:
Kein Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in Bedienungsanleitung und Lebensakte eines Messgerätes im Bußgeldverfahren
OLG Düsseldorf v. 04.05.2010:
Zur Beweiswürdigung bei Geschwindigkeitsüberschreitung und nicht standardisiertem Messverfahren bei mehreren Fahrzeugen
Amtsgericht Herford v. 24.01.2013:
Zweifel an der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan Speed aufgrund fehlender Überprüfbarkeit der Messwertbildung
Amtsgericht Mettmann v. 07.05.2012:
Zur Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei S-Kurve, Gefälle/Steigung und großem Abstand
OLG Hamm v. 07.06.2011:
Zur Gültigkeit der Eichung eines ProViDa-Messsystems bei Reifenwechsel und Anforderungen an Verfahrensrügen
OLG Hamm v. 17.09.2009:
Anforderungen an die Sachrüge bei standardisierten Messverfahren; Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse bei Bußgeldbemessung
OLG Hamm v. 10.02.2009:
Beweisverwertungsverbot bei achsweiser Wägung mit nicht geeichter Waage im Bußgeldverfahren wegen Überladung
OLG Hamm v. 20.05.2008:
Zur Darlegung von Toleranzabzug und Fahrzeugzuordnung bei Geschwindigkeitsmessungen in der Dunkelheit
OLG Hamm v. 15.05.2008:
Zur Geschwindigkeitsmessung: Abweichung von Bedienungsanleitung und Anforderungen an die Sachverständigenwürdigung
OLG Hamm v. 18.06.2007:
Anforderungen an die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei Nacht: Gleichbleibender Abstand und Orientierungspunkte
OLG Hamm v. 18.06.2007:
Zur Beweiswürdigung bei Geschwindigkeitsmessungen: Eichung, Fahrzeugzuordnung und Messentfernung zu Verkehrszeichen.
OLG Hamm v. 14.02.2008:
Anforderungen an Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsverstößen: Messmethode, Toleranz, Geständnis und wirtschaftliche Verhältnisse
OLG Hamm v. 24.01.2006:
Zur Beweiswürdigung bei Geschwindigkeitsmessungen: Anforderungen an den Nachweis der Eichung von Sensoren