Das Verkehrslexikon

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Verkehrsrechtliche Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines



Einleitung:


Zu den Voraussetzungen einer Geschwindigkeitsbeschränkung hat der VGH Kassel (Urteil vom 19.02.2014 - 2 A 1465/13) einen Überblick geliefert:

   "Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken. Diese Befugnis wird durch § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO hinsichtlich Beschränkungen des fließenden Verkehrs dahin modifiziert, dass Voraussetzung hier eine besondere örtliche Gefahrenlage ist, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase erheblich übersteigt. Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234) dann erfüllt, wenn Lärm oder Abgase Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss.

Die Grenze der Zumutbarkeit in diesem Sinne wird jedoch nach allgemeiner Auffassung durch keinen bestimmten Schallpegel bestimmt (siehe BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 -, juris Rn. 26; Bay. VGH, Urteil vom 21. März 2012 - 11 B 10.1657 -, juris Rn. 25). Es liegen auch keine auf Rechtsetzung beruhenden Grenzwerte für eine Lärmbelastung vor, die unmittelbar Anwendung finden können. Das hat das Verwaltungsgericht zutreffend im Einzelnen ausgeführt (Urteilsabdruck S. 10). Für die Beurteilung der Frage, wann die Zumutbarkeit einer Lärmbelastung im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Ermächtigungsgrundlage nach § 45 Abs. 9 Satz 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO überschritten wird, können jedoch die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV -) als Orientierungspunkte herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993, a. a. O.; Bay. VGH, Urteil vom 21. März 2012, a. a. O., Rn. 28). Wenn diese Schwelle der Lärmbelastung erreicht ist, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat dann unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist auf entsprechenden Antrag hin dann zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet."

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

Tempo-30-Zone - Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen

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Allgemeines:


BVerwG v. 12.09.1995:
Eine konkrete Gefahrensituation als Voraussetzung zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO kann auch auf einem langen Streckenabschnitt bestehen (hier. etwa 116 km einer Bundesautobahn).

BVerwG v. 21.01.1999:
Ist davon auszugehen, dass die auf einem bestimmten Streckenabschnitt - im Gegensatz zu benachbarten Abschnitten - beobachtete deutlich erhöhte Unfallhäufigkeit auf eine erhöhte Verkehrsdichte zurückzuführen war, welcher die Verkehrsteilnehmer nicht mit entsprechend herabgesetzten Geschwindigkeiten entsprochen hatten, dann ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für diesen Abschnitt rechtmäßig.

BVerwG v. 15.04.1999:
Für ein Vorgehen von Straßenverkehrsbehörden in Form von - regelmäßig allein sachgerechten - weiträumigen Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingten erhöhten Ozonkonzentrationen in den Sommermonaten ("Sommersmog") hält das gültige Straßenverkehrs- und Immissionsschutzrecht über die Bestimmungen der §§ 40 a ff. BImSchG (Ozongesetz 1995) hinaus keine tauglichen Grundlagen bereit.

BVerwG v. 05.04.2001:
Die Vorschrift des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO stellt seit jeher die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen dar. Entsprechende Anordnungen sind rechtmäßig, wenn eine Gefahrenlage vorliegt, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum erheblich übersteigt.

VGH Kassel v. 19.02.2014:
Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken. Diese Befugnis wird durch § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO hinsichtlich Beschränkungen des fließenden Verkehrs dahin modifiziert, dass Voraussetzung hier eine besondere örtliche Gefahrenlage ist, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase erheblich übersteigt. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn Lärm oder Abgase Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss.

VGH Kassel v. 17.12.2015:
Mit der alleinigen Begründung, der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages habe die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Ortsdurchfahrt befürwortet und der Hessische Landtag habe dieses Votum bestätigt, kann nicht eine an die Erfüllug der Voraussetzungen des § 45 Abs. 1, Abs. 9 Sätze 1 und 2 gebundene Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden. - Die Grundsätze der Gewaltenteilung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verbieten die Bindung der Exekutive an Empfehlungen des Petitionsausschusses, mit deren Umsetzung dem Begehren eines einzelnen Petenten wider geltendes Recht zur Durchsetzung verholfen würde.

VG Berlin v. 04.01.2016:
Anspruchsgrundlage hierfür ist . Gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG beschränkt oder verbietet die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan dies vorsieht. Nach dem „Luftreinhalteplan 2011 bis 2017 für Berlin“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abschnitt „M 2.12 Stadtverträgliche Geschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen“, ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen, wenn im Bereich der konkreten Hauptverkehrsstraße im Jahr 2015 mit einer Überschreitung des NO2-Grenzwertes zu rechnen ist, sofern ein überwiegend stetiger Verkehrsfluss gesichert ist und die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und die Anforderungen an ein leistungsfähiges Hauptverkehrsstraßennetz ausreichend berücksichtigt werden können sowie keine Verdrängung des Verkehrs in anderer schützenswerte Bereiche oder sogar in Nebenstraßennetz erfolgt. Ein behördliches Ermessen besteht dann nicht mehr.

OVG Münster v. 29.01.2019:
  1.  Ergänzt eine Behörde ihre Ermessenserwägungen zu einem Dauerverwaltungsakt im gerichtlichen Verfahren, ist diese änderung der Sachlage vom Tatsachengericht in prozessualer und materiell-rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen.

  2.  § 45 Abs. 1 StVO i. V. m. § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO setzt für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs auf Autobahnen eine qualifizierte konkrete Gefahrenlage voraus, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung relevanter Rechtsgüter erheblich übersteigt.

  3.  Die Auswahl der Mittel, mit denen die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert wer-den soll, muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Bei der Frage, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Maßnahmen den bestmöglichen Erfolg verspricht, steht der Straßenverkehrsbehörde aufgrund ihres Sachverstandes und ihres Erfahrungswissens eine Einschätzungsprärogative zu.

VGH München v. 29.01.2021:
Eine verkehrsrechtliche Anordnung setzt zwar nicht voraus, dass Schadensfälle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (BVerwG, U.v. 23.9.2010 – 3 C 37.09 – BVerwGE 138, 21 = juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 5.6.2018 – 11 B 17.1503 – KommunalPraxis BY 2018, 320 = juris Rn. 26). Hat aber – wie hier – eine langjährig bestehende verkehrsrechtliche Lage ohne offensichtlich hohes Gefahrenpotential noch nie zu einem Unfall geführt, ist dies durchaus ein Anhaltspunkt dafür, dass es an einer besonderen Gefahrenlage fehlt. - Es obliegt der Straßenverkehrsbehörde, die einer verkehrsrechtlichen Anordnung zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen. Sie trägt die materielle Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Verkehrszeichens erfüllt sind (BayVGH, B.v. 28.12.2020 – 11 ZB 20.2176 – juris Rn. 22).

Oberverwaltungsgericht Saarland v. 19.04.2023:
Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark bei wiederholten Verkehrsverstößen und fehlender Mitwirkung des Halters

Amtsgericht Aalen v. 24.08.2017:
Akteneinsichtsrecht in OWi-Verfahren: Keine Einsicht in Messserie und verkehrsrechtliche Anordnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung

OLG Hamm v. 10.06.2025:
Anordnungswirkung des Zusatzzeichens "Luftreinhaltung" auf Geschwindigkeitsbegrenzungen für Elektrofahrzeuge

Verwaltungsgericht Aachen v. 11.06.2024:
Zu den Voraussetzungen einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Kreisstraße bei fehlender qualifizierter Gefahrenlage

Verwaltungsgericht Aachen v. 14.04.2022:
Zur qualifizierten konkreten Gefahrenlage als Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung

BVerwG v. 20.08.2019:
Zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und Erweiterung einer Tempo 30-Zone

Verwaltungsgericht Köln v. 20.12.2024:
Ablehnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung) zum Lärm- und Abgasschutz auf Autobahnen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.10.2024:
Zur Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mangels besonderer Gefahrenlage nach § 45 StVO

BVerwG v. 07.01.2019:
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in Lärmschutzsachen

BVerwG v. 01.09.2017:
Zur Anordnung von Tempo 30-Zonen: Klassifizierung von Straßen des überörtlichen Verkehrs und Anwendbarkeit des § 45 Abs. 9 StVO

Verwaltungsgericht Berlin v. 23.07.2026:
Definition eines hochfrequentierten Schulwegs i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO für Geschwindigkeitsbeschränkungen

BVerwG v. 27.02.2020:
Zur Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten in Luftreinhalteplänen bei Stickstoffdioxidgrenzwertüberschreitungen

OLG Hamm v. 11.05.2021:
Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung nach Bodenwelle und Verdrängung der Betriebsgefahr bei Vorfahrtsverstoß am Stopp-Schild

Verwaltungsgericht Köln v. 21.11.2025:
Zum Anspruch auf Bescheidung eines Antrags auf verkehrsregelnde Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Abgasen nach § 45 StVO

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 01.07.2025:
Zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zur Luftreinhaltung auf der B.-straße

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 12.03.2024:
Zur Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm

Oberverwaltungsgericht NRW v. 08.12.2023:
Zur Umsetzung verkehrsbeschränkender Maßnahmen aus Luftreinhalteplänen und deren inzidenter gerichtlicher Überprüfung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.10.2023:
Zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Landesstraßen und zur Ermittlung der Beurteilungspegel

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.08.2023:
Anfechtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung: Klagefrist und Voraussetzungen einer qualifizierten Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 StVO

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 30.05.2023:
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Ortsdurchfahrt: Keine Teileinziehung, Lärmschutz und Verkehrsverstetigung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 08.05.2023:
Zur NO2-Belastung als Gefahrenlage nach § 45 StVO und der Heranziehung von BImSchV-Grenzwerten

Verwaltungsgericht Aachen v. 25.04.2023:
Voraussetzungen für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zum Schutz von Anwohnern vor Erschütterungsschäden durch Schwerlastverkehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 20.01.2023:
Fehlender Seitenstreifen als Begründung für Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraße

Oberverwaltungsgericht NRW v. 18.08.2022:
Klagebefugnis gegen Verkehrszeichen und Ermessen bei Geschwindigkeitsbeschränkung nach Lärmaktionsplan

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.05.2022:
Anforderungen an eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf einer Ortsdurchfahrt

Verwaltungsgericht Köln v. 29.04.2022:
Zur Neuverbescheidung eines Antrags auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen; Abwägung von Lärmschutz und Verkehrsbedeutung

Verwaltungsgericht Köln v. 29.04.2022:
Verpflichtung zur Neubeschcheidung über Tempo 30-Anordnung aus Lärmschutzgründen

Verwaltungsgericht Köln v. 29.04.2022:
Anspruch auf Neubescheidung über verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 25.01.2022:
Keine individuellen Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen bei bestehendem Lärmaktionsplan

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 08.07.2021:
Anspruch auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Minderung von Verkehrslärm an einer Hauptverkehrsstraße

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 14.06.2021:
Zur Rechtswidrigkeit einer Tempo-30-Anordnung wegen fehlender qualifizierter Gefahrenlage und Ermessensausfalls

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.09.2020:
Zur Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde zur erneuten Bescheidung von Anträgen auf Lärmminderung durch Verkehrsregelungen auf einer Bundesstraße

Oberverwaltungsgericht NRW v. 04.12.2024:
Berufungszulassung: Anwendbarkeit des § 45 StVO für Lärmschutzmaßnahmen trotz Lärmaktionsplans

Verwaltungsgericht Aachen v. 14.04.2026:
Zur Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm; Anforderungen an qualifizierte Gefahrenlage

Oberverwaltungsgericht NRW v. 24.06.2025:
Verkehrsbeschränkungen auf Fahrradstraßen mit zugelassenem Kfz-Verkehr; Voraussetzungen nach § 45 Abs. 9 StVO

Oberverwaltungsgericht NRW v. 07.02.2023:
Zur Klagebefugnis einer Immobilienverwaltungsgesellschaft gegen die Anordnung einer Fahrradstraße mit freigegebenem Kraftfahrzeugverkehr.

Verwaltungsgericht Köln v. 29.04.2022:
Zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen

Verwaltungsgericht Minden v. 29.04.2020:
Ermessensfehler bei Ablehnung weiterer Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 27.02.2020:
Zur Aufhebung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vor einem Kindergarten

Oberverwaltungsgericht NRW v. 06.06.2019:
Zu den Voraussetzungen für Verkehrsverbote und -beschränkungen nach § 45 StVO sowie zum Ermessen der Behörde

Oberverwaltungsgericht NRW v. 28.03.2018:
Voraussetzungen für verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO bei schmalen Straßen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.01.2018:
Zum Ermessen der Behörde bei der Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zum Lärmschutz nach § 45 Abs. 1 StVO

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 07.02.2017:
Zur Herabsetzung einer Geschwindigkeitsbeschränkung; Anforderungen an eine konkrete Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 StVO

Verwaltungsgericht Köln v. 08.03.2018:
Lärmminderung bei LKW-An- und Abfahrtverkehr: Vermischung mit allgemeinem Verkehr und Anwendung der TA Lärm

Verwaltungsgericht Minden v. 10.11.2016:
Zur Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesautobahn 2 am Bielefelder Berg bei fehlender Unfallhäufung

Verwaltungsgericht Münster v. 18.05.2017:
Zum Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und Abgasen (§ 45 StVO)

Verwaltungsgericht Münster v. 26.11.2015:
Zur Rücknahme einer bestandskräftigen verkehrsrechtlichen Anordnung bei behaupteter Rechtswidrigkeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.07.2015:
Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung gegen einen Bebauungsplan nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Verkehrslärm und anderen Beeinträchtigungen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.06.2015:
Zur Zulässigkeit der Anordnung grundstücksferner Abholplätze für Abfallbehältnisse bei straßenverkehrsrechtlichen Hindernissen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.06.2015:
Zur Zumutbarkeit einer Bringpflicht für Abfallbehältnisse bei örtlichen Besonderheiten und straßenverkehrsrechtlichen Hindernissen

Verwaltungsgericht Aachen v. 01.02.2011:
Lichtzeichenanlage als Querungshilfe in Tempo-30-Zone bei Dunkelschaltung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 02.07.2013:
Zum Anspruch eines Anliegers auf verkehrsrechtliche Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkung, Lärmschutz)

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.10.2012:
Zur Konkretisierung von Anträgen auf straßenverkehrsbezogene Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung (PM10)

Verwaltungsgericht Aachen v. 10.04.2012:
Zur Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Artenschutzgründen wegen Ermessensfehlers

Verwaltungsgericht Aachen v. 20.09.2011:
Zum Umfang der Klagebefugnis eines Anliegers bei verkehrslenkenden Maßnahmen wegen Lärm- und Abgasbelastung und Anspruch auf Neubescheidung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 21.07.2011:
Zur Rechtswidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ohne qualifizierte Gefahrenlage

Verwaltungsgericht Aachen v. 16.11.2010:
Zur Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf einer Landesstraße (L 3/Grenzlandring) trotz polizeilicher Bedenken.

Verwaltungsgericht Münster v. 02.11.2009:
Ermessensfehler bei Lärmschutzmaßnahmen gegen Motorradlärm und funktionswidrigen Erschließungsverkehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 26.03.2009:
Lärmschutz an Autobahn: Ermessensfehler bei Geschwindigkeitsbeschränkung und Lärmwertberechnung wegen Lkw-Anteil und Streckenbesonderheit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.07.2007:
Zum Ermessen der Behörde bei straßenverkehrsrechtlichem Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 StVO

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 21.06.2006:
Zum Anspruch auf straßenverkehrsrechtliche Anordnungen (Nachtfahrverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung) aus Lärmschutzgründen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 29.10.2008:
Zur Pflicht zum straßenverkehrsrechtlichen Einschreiten gegen verkehrsbedingte Lärm- und Abgasbelastung auf einem tatsächlich-öffentlichen Weg

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 07.04.2005:
Zum Individualanspruch auf Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Verkehrslärm und die Ermessensausübung der Straßenverkehrsbehörde

Oberverwaltungsgericht NRW v. 25.07.2007:
Zum Ermessen der Behörde bei verkehrsregelndem Einschreiten zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm

Oberverwaltungsgericht NRW v. 01.06.2005:
Verkehrslärmschutz für Anwohner nach § 45 StVO; Ermessensfehler bei Ablehnung von Maßnahmen zur Nachtzeit.

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